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Einreisebestimmung für Hunde
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Einreisebestimmung für Hunde

Spanien

Für die Aus- und Einfuhr aus Deutschland oder Österreich nach Spanien gilt:

Kennzeichnung

Der Hund muss gekennzeichnet sein. Ideal ist ein Mikrochip der der ISO-Norm 11784 oder 11785. Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.Bis zum 2. Juli 2011 ist statt des Mikrochips auch eine Tätowierung ausreichend.

Tollwut

Der Hundehalter muss den neuen Heimtierausweis mitführen, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, daß eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Eine gültige Tollwutimpfung liegt bei erwachsenen Hunden und Welpen im Alter von mindestens drei Monaten vor, wenn mindestens 21 Tage seit Abschluss der Grundimmunisierung vergangen sind und andererseits der Zeitraum nicht überschritten ist, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Gültig ist außerdem eine Wiederholungsimpfung, die innerhalb des Zeitraums durchgeführt wurde, den der Impfstoffhersteller für die entsprechende Wiederholungsimpfung angibt.

Welpen

Die EU-Mitgliedstaaten, also auch Spanien gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Gleiches gilt, wenn es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist. Dabei darf es nicht mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen sein.

Obwohl wir gründlich recherchiert haben, kann es sein, dass wir eine Information übersehen haben oder sich Bestimmungen geändert haben. Deswegen sollte man vor dem Urlaub mit Hund im Ausland unbedingt Rücksprache mit dem Tierarzt halten - auch wegen möglicher Krankheiten im Reiseland - und sich bei der Tourismuszentrale, der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes erkundigen, welche Bestimmungen einzuhalten sind.

 

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