Einreisebestimmung für Hunde
Urlaub mit Hund in Kroatien
Kennzeichnung
Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer gekennzeichnet sein, die auch im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Ab Mitte 2010 muss das Tier gechipt sein.Tollwut
Vom Tierarzt muss eine Bestätigung mitgeführt werden, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.Eine mindestens 6-monatige und nicht älter als ein Jahr alte Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist vorzulegen.
Für alle Hunderassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.
Die Rückreise nach Deutschland ist unproblematisch, weil die EU Kroatien als eines der Drittländer klassifiziert, in denen EU-Bestimmungen herrschen. Das heißt, dass eine gültige Tollwutimpfung vorliegen muss und das Tier gekennzeichnet sein muss. Ein Heimtierausweis muss mitgeführt werden.
Obwohl wir gründlich recherchiert haben, kann es sein, dass wir eine Information übersehen haben oder sich Bestimmungen geändert haben. Deswegen sollte man vor dem Urlaub mit Hund im Ausland unbedingt Rücksprache mit dem Tierarzt halten - auch wegen möglicher Krankheiten im Reiseland - und sich bei der Tourismuszentrale, der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes erkundigen, welche Bestimmungen einzuhalten sind.
Weitere Länder
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